Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 – Was Webseitenbetreiber wissen müssen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 (BFSG) ist ein wichtiger Schritt für mehr Inklusion im digitalen Raum. Es verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen, digitale Inhalte so zu gestalten, dass sie von Menschen mit Behinderungen problemlos genutzt werden können. Dieses Gesetz wird ab Juni 2025 für viele Branchen in Deutschland bindend sein und fordert insbesondere von Webseitenbetreibern die Einhaltung der aktuellen Barrierefreiheitsstandards, um Zugänglichkeit zu gewährleisten.

Warum ist das BFSG wichtig?

Menschen mit Beeinträchtigungen stoßen täglich auf Barrieren im digitalen Raum. Das BFSG soll hier Abhilfe schaffen und gleiche Zugangsrechte für alle Menschen sichern. Die Richtlinien basieren auf den WCAG 2.2 (Web Content Accessibility Guidelines), die einen Rahmen bieten, um Webseiten und digitale Inhalte für alle Benutzer zugänglich zu machen.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass das BFSG bei Nichteinhaltung empfindliche Strafen vorsieht. Webseitenbetreiber, die nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, riskieren rechtliche Konsequenzen und das Risiko, von betroffenen Nutzern verklagt zu werden.

Was bedeutet das für Webseitenbetreiber?

  • Für viele Unternehmen bedeutet das BFSG eine umfassende Anpassung ihrer Online-Präsenz und digitalen Produkte. Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, sind technische Änderungen und Anpassungen im UX/UI-Design erforderlich. Dies umfasst u.a.:

    • Kontrast und Lesbarkeit: Inhalte müssen auch für Menschen mit Sehschwierigkeiten lesbar sein.
    • Navigationshilfen: Eine intuitive und leicht verständliche Navigation für Menschen mit motorischen oder kognitiven Einschränkungen.
    • Alternativtexte und Multimedia-Inhalte: Bilder, Videos und Animationen müssen so gestaltet sein, dass sie mit Hilfsmitteln wie Screenreadern zugänglich sind.

     

 

So kann ich Ihnen als UX/UI-Freelancer helfen

Als UX/UI-Freelancer mit fundierter Kenntnis der WCAG 2.2 und einer Spezialisierung auf barrierefreies Design stehe ich Ihnen beratend zur Seite, um sicherzustellen, dass Ihre Webseite oder digitale Produkte den Anforderungen des BFSG 2025 gerecht werden und keine rechtlichen Risiken eingehen.

Meine Leistungen im Überblick:

Beratung und Analyse:
Ich führe eine gründliche Überprüfung Ihrer bestehenden digitalen Produkte durch und identifiziere Barrieren und Verbesserungsmöglichkeiten.


UX/UI-Design-Optimierung:
Ich helfe Ihnen, ein benutzerfreundliches Design zu entwickeln, das allen Nutzern gerecht wird. Dies umfasst die Optimierung von Navigation, Kontrast und Schriftarten sowie die Implementierung barrierefreier Formulare und interaktiver Elemente.


Schulung und Sensibilisierung:
Damit Ihr Team langfristig eigenständig barrierefreie Inhalte erstellen kann, biete ich Schulungen und Workshops zu den WCAG-Standards und deren Umsetzung an.


Kontinuierliche Betreuung und Updates:
Die Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Webseite regelmäßig zu prüfen und den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu bleiben.

Mit meinem Fachwissen und meiner Erfahrung in der barrierefreien Gestaltung digitaler Produkte helfe ich Ihnen dabei, ein inklusives Nutzererlebnis zu schaffen und den Anforderungen des BFSG 2025 gerecht zu werden – und das ohne das Risiko von rechtlichen Konsequenzen.

Kontaktieren Sie mich gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch und lassen Sie uns gemeinsam Ihre digitalen Produkte barrierefrei gestalten!

Kontaktdaten

WIr freuen uns auf deine Anfrage und sind jederzeit per Whatsapp für dich auf ganz direktem Weg erreichbar.

E-Mail-Adresse

info@nex-design.de

Individuelle Anfrage

    Kontaktdaten

    WIr freuen uns auf deine Anfrage und sind jederzeit per Whatsapp für dich auf ganz direktem Weg erreichbar.

    E-Mail-Adresse

    info@nex-design.de

    Cookie Consent mit Real Cookie Banner